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Gebühreninformation

Am 22.11.2004 wurde durch die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Aken die 1. Änderung zur Beitrags- und Gebührensatzung beschlossen. Diese Satzungsänderung ist veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 23 vom 23.12.2004, für den Landkreis Köthen und im General-Anzeiger Schönebeck vom 12.12.2004 und trat zum 01.01.2005 in Kraft. Nach den Festlegungen der Änderungssatzung wird für die Abwasserentsorgung eine Grundgebühr erhoben. Bezugsbasis für Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, ist die Wohneinheit. Bei Grundstücken die nicht zu Wohnzwecken dienen, werden die Nennleistungen der verwendeten Wasserzähler zu Grunde gelegt. Diese neue Regelung wird in benachbarten Verbänden seit Jahren angewendet und ist vom Oberverwaltungsgericht des LSA in der rechtlichen Gestaltung so bestätigt worden. Danach wird für jede für sich abgeschlossene Wohneinheit eine Grundgebühr in Höhe von 9,95 Euro pro Monat erhoben. Die zentrale Einleitgebühr bleibt unverändert bei 3,53 Euro pro m³. Die Jahresendabrechnung für das Jahr 2004 wird davon nicht berührt. Die Anpassung wird neu in den Abschlägen für das laufende Jahr 2005 eingearbeitet, wobei Wohnungsleerstand auf Antrag abgesetzt werden kann. Änderungen z.B. Ein- oder Auszug von Mietern können schriftlich oder mittels Vordruck der Geschäftsstelle des Verbandes angezeigt werden. Änderungen von Wohneinheiten sind spätestens bis zum 15. eines Monats zu melden, damit eine Anpassung der Grundgebühr im darauf folgenden Monat möglich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass ordnungswidrig im Sinne des § 16 KAG LSA handelt, wer vorsätzliche oder leichtfertige Angaben gegenüber dem Verband macht und es dadurch ermöglicht, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen. Zur Überprüfung und korrekter Nachweisführung werden Kontrollen vor Ort durchgeführt.

Der Verband hat sich bemüht die Anzahl der Wohneinheiten vorab möglichst exakt zu ermitteln. Dies ist jedoch gerade in der ersten Umstellungsphase sehr schwierig, so dass wir die betroffenen Grundstückseigentümer bitten sich im Falle von Unstimmigkeiten direkt an die Geschäftsstelle des Abwasserzweckverbandes in Aken, Bismarckplatz 6a (Hafen) zu wenden.

Die Geschäftsleitung