"Das Prinzip aller Dinge ist das Wasser, denn Wasser ist alles
und ins Wasser kehrt alles zurück."  

Thales von Milet - griechischer Philosoph

 
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Informatives

Der Verband stellt sich vor

Der Verband hat im Gebiet seiner Mitgliedsgemeinden die Aufgabe, das anfallende Schmutzwasser entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu erfassen, abzuführen und zu reinigen. Zur Abwasserbeseitigungspflicht des Verbandes gehört weiter den aus Kleinkläranlagen anfallenden Schlamm sowie das in abflusslosen Gruben anfallende Abwasser zu beseitigen.

 

Zur Erfüllung dieser Aufgaben gehören insbesondere auch die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung der öffentlichen Anlagen.

 

Der Abwasserzweckverband Aken ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Leistung der Schmutzwasserentsorgung soll auf der Grundlage kostendeckender Gebühren, ohne Gewinnerzielungsabsicht, erbracht werden.

 

Die Mitgliedsgemeinden sind neben der Stadt Aken (Elbe), die Gemeinde Osternienburger Land mit den Ortsteilen Osternienburg, Wulfen, Micheln, Reppichau, Chörau, Diebzig, Dornbock, Drosa, Elsnigk und Libbesdorf, die Stadt Südliches Anhalt mit den Ortsteilen Quellendorf und Scheuder sowie die Stadt Barby mit den Ortsteilen Breitenhagen, Groß Rosenburg, Lödderitz und Sachsendorf.

 

Hauptorgan des Verbandes ist die Verbandsversammlung. Sie besteht aus 20 Verbandsmitgliedern und dem Verbandsgeschäftsführer als Organ mit beratender Stimme.

 

Die Verbandsversammlung entscheidet gemäß § 5 der Verbandssatzung über alle wichtigen Angelegenheiten.

 

Der Verbandsausschuss bereitet die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor und kann als beschließender Ausschuss gemäß § 9 der Verbandssatzung auch abschließende Entscheidungen treffen.

 

Der Verband hat einen hauptamtlichen Verbandsgeschäftsführer, der gemäß § 12 GKG-LSA den Zweckverband nach Außen vertritt. Er leitet die Verwaltung und ist Vorgesetzter der Mitarbeiter des Verbandes.


Aus der Geschichte des Verbandes